Gerade in medizinischen Einrichtungen, ob ambulant oder stationär, kommen viele Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen zusammen. Um das Auftreten und eine Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern, werden an diese Einrichtungen besondere Hygieneanforderungen gestellt. Die Übertragung von Keimen und Bakterien findet nicht nur von Mensch zu Mensch statt, auch die zu Diagnostik und Therapie verwendeten Medizinprodukte, wie beispielsweise Instrumente, können Überträger sein.
Lebensmittel sind gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 durch die Hersteller regelmäßig mikrobiologisch zu untersuchen.
Spülmaschinen sind zur Kontrolle der Spülergebnisse regelmäßig entsprechend DIN 10510 „Lebensmittelhygiene-Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen-Hygienische Anforderungen, Verfahrensprüfung“ mikrobiologisch zu untersuchen. Dabei erfolgt die orientierende mikrobiologische Überprüfung der Spülgutoberflächen durch „Abklatschuntersuchungen“.
Bei Arbeitsflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind ebenfalls orientierende mikrobiologische Überprüfungen durch Abklatschproben durchzuführen.
Die Abklatschprüfung lässt Rückschlüsse auf den hygienischen Allgemeinzustand des Spülgutes zu. Zusätzlich zu den Abklatschuntersuchungen ist eine Bestimmung der Koloniezahl in der Reinigerlösung des letzten Tanks erforderlich.
Die Spülmaschine oder der Fäkalspüler selbst wird anhand eines Prüfstäbchens überprüft. Dazu wird das Prüfstäbchen in der Spülmaschine mitgewaschen und zusammen mit einem unbenutztem Prüfstäbchen, als sogenannter Blindindikator, in das Labor zur Auswertung gebracht oder versendet.
Waschmaschinen z. B. in öffentlichen Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser, usw., werden anhand von Prüfläppchen überprüft. Dazu wird das Prüfläppchen in der Waschmaschine gewaschen und Zusammen mit einem unbenutztem Prüfläppchen, als sogenannter Blindindikator, ins Labor zur Auswertung gebracht oder versendet.