Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser, besonders in einem Temperaturbereich von 25 bis 55 Grad Celsius, wenn das Wasser in den Leitungen stagniert vermehren. Selten genutzte Leitungsteile, Leitungsteile ohne Durchfluss, zeitweilig nicht genutzte Räume oder zeitweilig leerstehende Mietwohnungen können das Trinkwassersystem eines ganzen Hauses verunreinigen.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen mit mehr als 400 l Speichervolumen oder mehr als 3 l Inhalt in den Warmwasserleitungen zwischen Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, sofern Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, die zu einer Vernebelung des Trinkwassers führen können. Die Untersuchungen sollen auf der Grundlage von DVGW W 551 die Situation im gesamten Trinkwassersystem erfassen (Orientierende Untersuchung).
In der Regel werden Wasserproben am Auslauf des Trinkwassererwärmers, am Zirkulationsrücklauf in der Trinkwassererwärmer und an mind. 1 peripheren Entnahmestelle (für jeden Steigstrang getrennt) entnommen. Die Untersuchung an einzelnen Duschen ist zunächst nicht erforderlich.
Wird bei diesen Untersuchungen der technische Maßnahmenwert nach Trinkwasserverordnung von 100/100 ml überschritten, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren, es müssen Untersuchungen zur Aufklärung mit einer Gefährdungsanalyse und Maßnahmen zur Abhilfe durchgeführt werden. Auch darüber ist das Gesundheitsamt zu informieren.
Durch die Verneblung, z. B. in Duschen, kann die Einatmung schwere Lungenentzündungen sowie das Pontiac-Fieber auslösen. Die „Legionellose" ist in Deutschland die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann.
Aufgrund des hohen Gesundheitsrisikos hat die Bekämpfung vom Erreger einen sehr großen Stellenwert und bedarf einer schnellen Handlung.